Herzlich Willkommen beim Amtsgericht Neuwied

Gerichtsgebäude Amtsgericht Neuwied

Anschrift:

Hermannstraße 39, 56564 Neuwied
Postfach, 56562 Neuwied

Tel.: 02631/8999-0
Fax: 02631/8999-200
E-Mail: agnr(at)ko.jm.rlp.de

Einfache E-Mails genügen den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs für Anträge und Rechtsmittel nicht.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (zum Beispiel dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt. 

In Verwaltungssachen kann elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden. Nutzen Sie hierzu bitte folgenden Link: https://nutzerkonto.service.rlp.de
Beachten Sie, dass dieser Zugang nicht für gerichtliche Verfahren genutzt werden kann! Auf den obigen Hinweis wird verwiesen.

Sprechzeiten / Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Geschäftsstellen und Sachbearbeiter:
Montag bis Freitag: jeweils von 09.00 - 12.00 Uhr,
ansonsten nach Vereinbarung und in Eilfällen

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:  09.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr

Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist während deren Dauer auch darüber hinaus möglich.

Behörden- und Geschäftsleitung

Behördenleiter:
Ingo Steinhausen, Direktor des Amtsgerichts Neuwied

Vertreter:
Dr. Sabine Seger, Richterin am Amtsgericht

Geschäftsleiter:
Dirk Podewils, Justizamtmann

Vertreter:
Bernd Rau, Justizamtmann

Gut zu wissen

Folgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten.
Zugleich informieren wir Sie über den Schutz Ihrer persönlichen Daten.

Direktor des Amtsgerichts
Ingo Steinhausen

E-Mail: agnr(at)ko.jm.rlp.de

 

In Rheinland-Pfalz ist seit 26.11.2022 die Absonderungspflicht für positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen weitgehend aufgehoben.

Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine FFP2-Maske oder einer Maske eines vergleichbaren Standards tragen. Hiervon ausgenommen sind positiv getestete Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Personen, denen es aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, eine Maske zu tragen, unterliegen der Absonderung und dürfen das Gebäude nicht betreten.

Sollten Sie im vorgenannten Fall – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt – zu einem Termin geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen bitte unverzüglich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch.

Positiv getesteten Personen wird empfohlen, Kontakte weitgehend zu reduzieren und damit zur Infektionsprävention beizutragen.

Besucherinnen und Besuchern steht es im Übrigen frei, im Gebäude eigenverantwortlich eine Maske zu tragen.

Bei dem Amtsgericht Neuwied ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten.

Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (zum Beispiel dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz finden Sie unter
https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/

Umsetzung der sicher verschlüsselten elektronischen Zugänge zu den behördlichen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz

Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.

Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten können auch außerhalb der Sprech- und Öffnungszeiten Fristen gewahrt werden. Schriftstücke, die vor 24:00 Uhr eingeworfen werden, tragen das Eingangsdatum des selben Tages, danach das des Folgetages. Wertsachen und Bargeld sollten nicht in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden. Den Briefkasten finden Sie an der linken Seite des Eingangsportals.

Hinweis nach § 8 Abs. 5 Transparenzgesetz (LTranspG)

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegenheiten die Justizverwaltung betreffen. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegenheiten besteht nicht.

Tranzparenzbeauftragter des Amtsgerichts Neuwied ist Justizamtmann Dirk Podewils.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.

Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).

Die DS-GVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.

Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO:

  • Direktor des Amtsgerichts Ingo Steinhausen
  • Vertreter: Richterin am Amtsgericht Dr. Sabine Seger
  • Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied
  • Telefon 02631 8999-0
  • Telefax 02631 8999-200
  • E-Mail: agnr(at)ko.jm.rlp.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

  • Justizamtmann Dirk Podewils
  • Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied
  • Telefon 02631 8999-0
  • Telefax 02631 8999-200
  • E-Mail: agnr(at)ko.jm.rlp.de

Bei der Technik haben wir Hilfe. Die Datenverarbeitung in gerichtlichen Verfahren wird technisch vom Landesbetrieb für Daten und Information (LDI) als Dienstleister betrieben. Die dortige Verarbeitung von Nutzungsdaten erfolgt in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben entsprechend Art. 28 DSGVO.

Für die Verarbeitung Ihrer Daten beim Besuch unserer Homepage wird auf die Datenschutzerklärung des Justizministeriums verwiesen, die Sie über die Fußzeile der Startseite erreichen können.

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:

Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.


Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: 

Stammdaten, 
Kommunikationsdaten, 
Vertragsdaten, 
Forderungsdaten und
Zahlungsinformationen.

Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.

Empfänger: 
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:

  • Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
  • Gerichte,
  • Gerichtsvollzieher,
  • Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen sowie
  • unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Abs. 2 ZPO) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Im Rahmen von Verfahren betreffend die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen und Befreiung von Ehefähigkeitszeugnissen werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:

  • Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
  • Gerichte,
  • Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach Prozessordnungen,
  • unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 13 FamFG) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
  • Justizverwaltungsbehörden anderer Bundesländer,
  • Bundes- und Landesbehörden (z.B. Auswärtiges Amt, Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland)

Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV) vom 13. August 2008.

Ihre Rechte

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DS-GVO i.V.m. §§ 43 bis 46 LDSG bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:

  • Information;
  • Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
  • Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
  • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
  • Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
  • Datenübertragbarkeit und
  • Widerspruch.
     

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DS-GVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.

Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO und § 20 Abs. 1 LDSG.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DS-GVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.

Die DS-GVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.

Identität des Verantwortlichen
Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Neuwied verarbeitet.

  • Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied
  • Telefon: 02631/8999-0
  • Telefax: 02631/8999-200
  • E-Mail: agnr(at)ko.jm.rlp.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

  • Justizamtmann Dirk Podewils
  • Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied
  • Telefon 02631 8999-0
  • Telefax 02631 8999-200
  • E-Mail: agnr(at)ko.jm.rlp.de 

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Grundbuchordnung, Personenstandsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Beamtengesetze, die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher, die Gerichtsvollzieherordnung und die Datenschutzgesetze.

Datenkategorien und Datenherkunft
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang, Vertragsdaten (einschließlich Forderungsdaten und ggf. Zahlungsinformationen). Die Daten aus den genannten Datenkategorien werden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrens- bzw. Verwaltungsrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt bzw. selbst erhoben.

Empfänger
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Beteiligte des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen, unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, berufsständische Interessenvertretungen, Behörden. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Behörden, Staatsanwaltschaften, berufsständische Interessenvertretungen.

Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer
Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Aufbewahrungspflichten richten sich nach § 43 Gerichtsvollzieherordnung (GVO). Danach sind Sonder- und Sammelakten von dem Gerichtsvollzieher fünf Jahre nach Erledigung des letzten in ihnen enthaltenen Vorgangs zu vernichten.

Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DSGVO i. V. m. §§ 43 bis 46 LDSG zu:

  • Information;
  • Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
  • Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
  • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
  • Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
  • Datenübertragbarkeit und
  • Widerspruch.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DS-GVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies der

Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postfach 30 40, 55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.

Das Amtsgericht Neuwied betreibt keine Facebook-Seite.

Einträge in inoffiziellen Facebook-Seiten sind nicht autorisiert. 

Deine Zukunft in der Justiz

Ausbildung

Für Schulabgänger bietet die rheinland-pfälzische Justiz interessante Berufsausbildungen an. Näheres ist hier nachzulesen.

Ihr Weg zum Amtsgericht

Wegbeschreibung

Hier erfahren Sie, wie Sie mit dem PKW oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Amtsgericht kommen.

Wichtig zu wissen!

Sicherheitskontrollen für Besucher

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen.

Barrierefreier Zugang

Das Gericht verfügt über einen barrierefreien Zugang zum Gebäude.